Also, vielen Dank, liebe Anwesenden, hier im Raum und natürlich auch online.
Ich freue mich sehr, hier zu sein und mich über das Menschenrecht auf Gesundheit auslassen
zu dürfen.
Also, Gesundheit ist ein großes gesellschaftspolitisches Thema und dennoch ist es eigentlich als Menschenrecht
vielen gar nicht bekannt.
Dabei ist eigentlich oder da finden wir das Menschenrecht auf Gesundheit bereits in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und zwar dort als Teil des Rechts auf
einen angemessenen Lebensstandard.
Eigenständig wurde das Menschenrecht auf Gesundheit dann später im Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, kurz dem UN-Sozialpakt, verankert.
Der UN-Sozialpakt ist für seine weltweit 171 Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend und
auch Deutschland hat ihn ratifiziert.
Außerdem haben auch weitere UN-Menschenrechtsabkommen sich oder verpflichten die Staaten dazu, eine
angemessene und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen und benennen Maßnahmen zur
Umsetzung eines Rechts auf Gesundheit.
Dazu zählen die UN-Antirassismuskonvention, die Frauenrechts-, die Kinderrechts-, die
Behindertenrechtskonvention sowie die von Deutschland nicht ratifizierte Wanderarbeiter:innenkonvention.
Hinzu kommen noch einige regionale Menschenrechtsabkommen.
Angesichts der vielen Rechtsquellen, die teils unterschiedliche Aspekte des Menschenrechts
auf Gesundheit verankert haben, ist eine allgemeine Auslegung dieses Menschenrechts kein leichtes
Unterfangen.
Ein geeigneter Ausgangspunkt allerdings ist, um die Grundzüge des Rechts zu erfassen,
sind der UN-Sozialpakt und die Interpretationsvorgaben des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Menschenrechte, der den Sozialpakt überwacht.
Zunächst, beim Menschenrecht auf Gesundheit handelt es sich nicht um eine rechtliche
Garantie, gesund zu sein.
Eine solche Garantie kann kein Staat abgeben, schon allein deswegen, weil Gesundheit von
vielen Bestimmungsgründen abhängt, die der Staat nicht zu kontrollieren vermag oder
auch aus guten menschenrechtlichen Gründen nicht zu kontrollieren hat.
Dass Menschenrecht auf Gesundheit, so wie es im UN-Sozialpakt verankert ist, verleiht
aber jedem Menschen das Recht ein, Zitat, für ihn erreichbares Höchstmaß an körperlicher
und geistiger Gesundheit zu erreichen, um dann ein Leben in Würde zu führen.
Das Menschenrecht auf Gesundheit hebt zum einen darauf ab, dass die Menschen nicht in
ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden.
Es umfasst also zunächst die Freiheit, über die eigene Gesundheit und den eigenen Körper
selbst zu bestimmen, sowie das Recht, frei von Eingriffen in die Gesundheit zu bleiben.
Und zum anderen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Menschen
gesunde Lebensbedingungen vorfinden und Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung
haben.
Das ist die Grundidee zumindest eines Menschenrechts auf Gesundheit.
Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte tragen dabei, völkerrechtlich
gesehen, die Staaten.
Deshalb mit der Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen verpflichten sich diese völkerrechtlich dazu,
die jeweiligen Menschenrechte aller Personen in ihrem Staatsgebiet oder unter ihrer Staatsgewalt
zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Achtungspflichten besagen hierbei, dass die Staaten das Recht auf Gesundheit nicht selbst
verletzen dürfen und Schutzpflichten fordern, dass die Staaten Maßnahmen ergreifen, um
die Menschen vor Eingriffen durch dritte, also private Akteure zu schützen.
So dürfen beispielsweise zumindest ohne guten Grund und ohne eine gewissenhafte Verhältnismäßigkeitsprüfung
auch keine Zwangsbehandlung an Menschen vorgenommen werden.
Presenters
Prof. Dr. Michael Krennerich
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:20:08 Min
Aufnahmedatum
2023-03-14
Hochgeladen am
2023-03-31 15:16:04
Sprache
de-DE